Bessere Berücksichtigung der Interessen der Familien in der Flüchtlingspolitik

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Die Zuwanderung von zahlreichen Flüchtlingen aus Krisenregionen stellt unser Land vor große Herausforderungen, die Deutschland bewältigen muss und kann. Bei allen Bemühungen in der Flüchtlingspolitik müssen die Belange der Familien besonders in den Blick genommen werden. „Familien dürfen nicht auseinander gerissen werden, wenn es darum geht, Flüchtlinge aufzunehmen. Der verfassungsrechtlich garantierte Schutz von Ehe und Familie gilt für alle Menschen, unabhängig davon, ob die gesamte Familie in Deutschland geboren wurde, ob sie zugezogen ist oder ob sich erst einige Familienmitglieder in Deutschland aufhalten“, sagt Stefan Becker, der Präsident des Familienbundes.

Der Familienbund kritisiert in diesem Zusammenhang die im Asylpaket II enthaltene Aussetzung des Familiennachzugs für Menschen mit subsidiärem Schutz. Sie ist aus Sicht der Menschen- und Familienrechte unvertretbar. Eine solche Einschränkung kann dazu führen, dass sich Familienmitglieder für ihren eigenen Nachzug auf eine gefährliche Reise begeben und Schlepper weiterhin von der Not der Menschen profitieren. Darüber hinaus kann durch diese Maßnahme die Integrationsbereitschaft der Flüchtlinge, die bereits in Deutschland sind, sinken.

Bei der Unterbringung der Flüchtlinge muss auf die Familien besonders Rücksicht genommen werden. Familien sollten in den Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen abschließbare Räume erhalten und bei der Wohnungsvergabe bevorzugt behandelt werden. In die Bemühungen zur Integration sollten alle Familienmitglieder mit für sie passenden Programmen einbezogen werden, nicht nur die Kinder durch den Besuch von Kitas und Schulen.

Der Familienbund begrüßt die von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedeten „Leitsätze des kirchlichen Engagements für Flüchtlinge“. Darin heißt es, dass "die Fürsorge für Flüchtlinge und Migranten ... zum Selbstverständnis der Kirche" gehört. In den Leitsätzen wird auch der Einsatz gewürdigt, der von den vielen Beteiligten im Rahmen kirchlicher Flüchtlingsarbeit geleistet wird. Das Dokument stellt zugleich klar, dass "die Anliegen der benachteiligten Menschen in unserer Gesellschaft und die Bedürfnisse der Flüchtlinge und Asylsuchenden ... nicht gegeneinander ausgespielt werden" dürfen.

V.i.S.d.P. Claudia Hagen