Presseschau des Tages // 12.2.2018

· Presseschau

Wie sehen die familienpolitischen Eckpunkte des künftigen Koalitionsvertrages aus? Union und SPD wollen Familien stärker unterstützen. Geplant ist eine Kindergelderhöhung um 25 Euro pro Kind und Monat in dieser Legislaturperiode. Auch der Kinderfreibetrag soll steigen, ebenso wie der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen. Kinderrechte werden laut Vertrag im Grundgesetz verankert. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie bei der Pflege von Angehörigen soll es Gutscheine für haushaltsnahe Beschäftigungen wie Haushaltshilfen geben. Ferner wollen Union und SPD mehr in Kitas investieren. Fast zehn Milliarden Euro wollen Union und SPD für Kitas, Schulen, Universitäten und digitale Lehrmittel zur Verfügung stehen. Grundschulkinder sollen bis 2025 das Recht auf Ganztagsschul- und Betreuungsangebote erhalten. Union und SPD haben sich auf die sofortige Einstellung von 8.000 zusätzlichen Pflegefachkräfte für die Altenpflege verständigt. Mittelfristig sollen eine Ausbildungsoffensive und Anreize für mehr Vollzeit die Personalsituation in der Pflege entspannen. Der Mindestlohn soll in Ost und West angeglichen werden. Für pflegende Angehörige wollen Union und SPD bestehende Entlastungsangebote wie Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege zu einem flexiblen jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen. Vorgesehen ist auch, dass auf das Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern erst ab 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden kann.

Eine neue Studie der Bertelsmann-Stiftung untersucht die Armut von Familien: Danach sind Familien mit Kindern und Alleinerziehende stärker von Armut betroffen als bisher angenommen. Mit jedem Kind steige die finanzielle Belastung an, heißt es in einer am Mittwoch in Gütersloh veröffentlichten Untersuchung der Bertelsmann Stiftung. Armutsgefährdet seien 13 Prozent der Paare mit einem Kind, 16 Prozent der Eltern mit zwei, und 18 Prozent mit drei Kindern. Die Quote liege damit 3 Prozentpunkte über den bisherigen Werten. Bei Alleinerziehenden betrage die Armutsrisikoquote sogar 68 Prozent; bislang wurden 46 Prozent angenommen. Als von Armut bedroht gilt, wer weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens zur Verfügung hat. Bei der Armutsberechnung mit pauschalen Größen nach der OECD-Methodik seien arme Familien systematisch reicher gerechnet worden und wohlhabende weniger reich, kritisieren die Forscher. Dagegen betrachten die Wissenschaftler der Ruhr-Universität Bochum nach den Angaben auch die unterschiedliche Einkommenssituation und die Größe der Familien. Für ärmere Familien sei die Belastung durch Kinder im Verhältnis größer als für wohlhabende, hieß es. Stiftungsvorstand Jörg Dräger forderte, das System von Kindergeld und -freibeträgen zu überdenken. Beide hätten in der Vergangenheit nur geringe Effekte auf den Wohlstand von Familien gehabt. Notwendig sei, die finanzielle Förderung auf einkommensschwache Familien zu konzentrieren. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai)