KOMMENTAR | Das „Bildungs- und Teilhabepaket“ scheitert an seiner Ineffizienz!

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„Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben“ urteilte 2010 das Bundesverfassungsgericht. Die damalige Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) reagierte 2011 mit dem „Bildungs- und Teilhabepaket“. Mit dem Geld sollten Eltern im Hartz-IV-Bezug ihren Kindern Freizeitaktivitäten, Schulausflüge, das warme Mittagessen oder die Anschaffung von Büchern ermöglichen. Die Idee war gut, die Umsetzung weniger. Sozialexperten vermuten, dass jeder dritte Euro in der Verwaltung versickert und Kindern nicht zugutekommt. 2015 stellten sich astronomische Verwaltungskosten von mehr als 180 Millionen Euro heraus. Höchste Zeit für eine Reform! Ressortübergreifend entwickelten Bundessozialminister Hubertus Heil und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (beide SPD) die politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Familienarmut weiter – in einem „Familienstärkungsgesetz“, das zum 1. Juli 2019 in Kraft treten soll. Zu Recht! Rund drei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in armen Verhältnissen auf.

Heils Botschaft: Das Schulstarterpaket werde von 100 auf 150 Euro erhöht, Fahrkarten zur Schülerbeförderung und das Mittagessen in Schule oder Kita werden kostenlos. Die Lernförderung soll ausgebaut werden. Das Familienressort kümmert sich um den Kinderzuschlag. Mit dem Geld unterstützt es Eltern, die trotz Arbeit wegen Ausgaben für ihre Kinder in den Hartz-IV-Bezug fallen würden. Der Zuschlag soll von bis zu 170 auf bis zu 183 Euro steigen und entbürokratisiert werden: Die Leistung soll künftig pauschal für ein halbes Jahr berechnet und bewilligt werden. Die sogenannte Abbruchkante werde wegfallen, so Giffey. Dieser Mechanismus sorgt bislang dafür, dass selbst geringe Gehaltserhöhungen zum Wegfall des gesamten Zuschlags führen, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird. Stattdessen soll der Zuschlag künftig abschmelzen, wenn das Gehalt steigt. Und: Nur noch ein Teil des Unterhaltsvorschusses werde angerechnet. So können auch Alleinerziehende den Kinderzuschlag erhalten.

All das ist Stellschraubenpolitik, keine grundlegende Reform, die notwendig wäre; aber eine Politik, die an entscheidenden Schrauben dreht, um das Leben armer Familien spürbar zu verbessern. Die Anpassung des Kinderzuschlags ist richtig. Das verdient Anerkennung, löst aber nicht die enorme Verschwendung beim „Bildungs- und Teilhabepaket", die sich fortsetzen wird. Was muss sich ändern? Geld für Kinder muss auch ankommen und außerdem gewinnbringend angelegt sein – in höheren Geldleistungen für Familien und kostenlosen Angeboten für alle Kinder. Das wäre ein Fortschritt!  

Ulrich Hoffmann
Präsident des Familienbundes der Katholiken