Presseschau des Tages // 11.12.2019

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Der Familienbund der Katholiken hat das Bekenntnis von SPD und Grünen begrüßt, Kinder deutlich stärker durch finanzielle Leistungen zu unterstützen. "Eine hohe Förderung im niedrigen Einkommensbereich, die mit steigendem Einkommen der Eltern abgeschmolzen wird, ist der richtige Ansatz", erklärte am Dienstag Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann in Berlin. Das hatten SPD und Grüne zuvor gefordert. Die SPD hatte am Wochenende ihr Konzept für eine Kindergrundsicherung beschlossen. Hoffmann mahnte zu einer schnellen Umsetzung. Der politische Wille zu deutlich stärkerer finanzieller Familienförderung dürfe jedoch nicht auf sich warten lassen, sondern müsse rasch umgesetzt werden. Kritik übte Hoffmann indes an Kürzungsplänen beider Parteien beim Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag müsse Familien ungekürzt erhalten bleiben und dürfe nicht zur Gegenfinanzierung einer Kindergrundsicherung herangezogen werden. Der Kinderfreibetrag sei Ausdruck einer verfassungsgemäßen Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und habe mit Familienförderung nichts zu tun. Hoffmann wandte sich in diesem Zusammenhang entschieden gegen jüngste Äußerungen der CDU-Bundesvorsitzenden, Annegret Kramp-Karrenbauer, die am Wochenende angekündigt hatte, sämtliche familienpolitischen Leistungen auf den Prüfstand zu stellen. Der Familienbund hat ein eigenes reformiertes Kindergeldmodell entwickelt, in dem der Kinderzuschlag im Kindergeld enthalten ist.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will im kommenden Frühjahr einen Referentenentwurf für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe vorlegen. Das erklärte Giffey am Dienstag in Berlin. Sie äußerte sich bei einer Fachkonferenz und nahm einen Bericht entgegen, den Experten mit Blick auf die Reform erarbeitet hatten. Ihren Angaben zufolge leben in Deutschland 21,9 Millionen Menschen, die bis zu 27 Jahre alt sind. Zielgruppe der geplanten Reform des Sozialgesetzbuchs VIII seien rund 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche aus der Altersgruppe, die etwa als Menschen mit Behinderungen oder in einem schwierigen sozialen Umfeld zusätzliche Unterstützung bräuchten. Ziel des neuen Gesetzes ist es demnach, den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern, Pflege- und Heimkinder zu stärken und für Hilfen "aus einer Hand" für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zu sorgen. Das Sozialgesetzbuch VIII regelt die Leistungen und Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe. Dazu gehören unter anderem die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, die Familienbildung und -beratung, die Kindertagesbetreuung, die so genannten "Hilfen zur Erziehung", die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder auch die Hilfe für junge Volljährige. Auch der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, die Inobhutnahme durch das Jugendamt, die Heimaufsicht oder die Amtsvormundschaft werden in dem Gesetzbuch geregelt. Im Jahr 2013 lagen die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe bei rund 35 Milliarden Euro. Die Diakonie erklärte, die anstehende Gesetzesreform dürfe keine Enttäuschung werden. Eltern mit behinderten Kindern kämpften mit Zuständigkeitsstreitigkeiten, sie würden zwischen Behörden hin und her geschoben und erhielten im schlimmsten Fall "verspätete, unzureichende oder gar keine Hilfen". Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste begrüßte den Willen zu einer "inklusiven Lösung" bei der Reform. Die bisherige Lösung, wonach Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung in die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII fielen und Kinder mit einer seelischen Behinderung in die Jugendhilfe, habe in der Praxis zu vielen Problemen geführt. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)