Presseschau des Tages // 23.05.2022

· Presseschau

Das Bundesverfassungsgericht fällt am Mittwoch seine Entscheidung zu den Verfassungsbeschwerden von Eltern, die Familien bei der Zahlung von Sozialabgaben benachteiligt sehen. Das teilten nach einer entsprechenden Ankündigung des Gerichts die Beschwerdeführer am Montag in Freiburg mit.

Drei Familien haben die Beschwerden 2016 eingereicht. Sie sehen eine ungerechte Architektur des Sozialstaats. Sie fordern, Eltern mit Kindern in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu entlasten. Unterstützt werden die Klagen vom Familienbund der Katholiken, vom Deutschen Familienverband und der Aktion Elternklagen.de, an der sich mehrere Hundert Familien beteiligt haben.

Die Verbände argumentieren, dass Familien bei der Finanzierung von Rente, Krankenversicherung und Pflege doppelt zur Kasse gebeten würden: neben den eigentlichen Beiträgen auch für ihre Kinder, die künftigen Beitragszahler im Umlagesystem der Sozialkassen. Daher lautet die Forderung, dass Eltern während der Erziehungsphase ihrer Kinder geringere Monatsbeiträge zahlen sollen. Sollte Karlsruhe den Verfassungsbeschwerden statt geben, dürfte das weitreichende Folgen haben.

Als Präzedenzfall verweisen die klagenden Familien auf ein Urteil Karlsruhes aus dem Jahr 2001. Damals hatten die Verfassungsrichter entschieden, dass Eltern in der Pflegeversicherung verfassungswidrig belastet werden, weil ihr Erziehungsbeitrag bei der Bemessung der Beiträge nicht angemessen berücksichtigt werde. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, auch die Kranken- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Seitdem müssen Kinderlose in der Pflegeversicherung einen höheren Beitrag zahlen als Eltern mit Kindern. Eine analoge Klage des Familienbunds der Katholiken und des Deutschen Familienverbands vor dem Bundessozialgericht war 2015 gescheitert.