Presseschau des Tages // 23.8.2018

· Presseschau

Das Rentenpaket wird nach Angaben des Arbeitsministeriums "in Bälde" vom Kabinett beraten. Das sagte eine Ministeriumssprecherin am Mittwoch in Berlin. Das Inkrafttreten der dort enthaltenen Regelungen wie etwa Änderungen bei der Mütterrente zum Jahresbeginn 2019 sei noch nicht gefährdet, erklärte sie weiter. Ursprünglich sollte sich das Kabinett am Mittwoch damit befassen.Medien hatten Koalitionskreise angegeben, nach denen es dabei noch Beratungsbedarf gebe, ob die angekündigte Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung doch mit dem Rentenpaket verknüpft werden solle. Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte, das Maßnahmenpaket betreffe auch Regelungen zur beruflichen Weiterbildung. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Verena Bentele, hatte eine Verzögerung der Beratungen über das neue Rentenpaket kritisiert. Die Regierungskoalition müsse das Rentenpaket zügig auf den Weg zu bringen, damit etwa die Verbesserungen bei der Mütterrente und für Erwerbsminderungsrentner pünktlich zum 1. Januar bei den Betroffenen ankommen, so Bentele.Das ursprüngliche Rentenpaket hatte neben Leistungsverbesserungen für Mütter, Erwerbsgeminderte und Geringverdiener auch sogenannte Haltelinien für den Rentenbeitragssatz und das Rentenniveau bis 2025 vorgesehen. Die Union dringt zudem schon länger auf eine Entlastung der Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung über die im Koalitionsvertrag genannten 0,3 Prozentpunkte hinaus. Für weitere Diskussionen sorgt auch der Vorstoß von Finanzminister Olaf Scholz. Er hatte am Wochenende erklärt, die SPD wolle "darauf bestehen, dass die Bundesregierung ein stabiles Rentenniveau auch in den 20er und 30er Jahren gewährleistet und ein plausibles Finanzierungsmodell vorlegt".

Nach Angaben der Bundesregierung erhalten 300.000 zusätzliche Kinder und Jugendliche einen Unterhaltsvorschuss. Einen entsprechenden Bericht über die Auswirkungen einer Reform des Gesetzes zum Unterhaltsvorschuss verabschiedete das Kabinett am Mittwoch in Berlin. Der Bericht wird dem Bundestag vorgelegt.Alleinerziehende Mütter und Väter haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt bezahlt. Die Kosten tragen Bund und Länder. Das zahlungspflichtige Elternteil kann nachträglich in Regress genommen werden. Mit der Reform, die am 1. Juli 2017 in Kraft trat, wurde die Zahlungshöchstdauer von 72 Monaten aufgehoben. Das Bezugsalter wurde von 12 auf 18 Jahre heraufgesetzt.Dem Bericht der Bundesregierung zufolge erhielten zum Stichtag 31. März 2018 insgesamt rund 714.000 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschuss. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss lagen im Jahr 2017 danach bei rund 1,1 Milliarden Euro. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) erklärte dazu, der Anstieg zeige, wie wichtig der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende sei. Es sei gut, dass der Staat einspringt, wenn Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen. Viele seien finanziell dazu nicht in der Lage, es gebe aber auch viele "Unwillige", die sich davor drückten. Bund und Länder hätten vereinbart, gemeinsame Standards zu entwickeln, um sich das vorgelegte Geld zurückzuholen. Dabei wolle man auch auf unkonventionelle Methoden wie Fahrverbote zurückgreifen.

Nach Berechnung des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) sind mit rund 4,4 Millionen Kindern in Deutschland rund 1,4 Millionen mehr von Armut betroffen als bislang bekannt. Wie der Verband am Mittwoch weiter mitteilte, zahlt der Staat für 3 Millionen Kinder Sozialleistungen. Dazu rechnet der DKSB die Kinder, die Anspruch auf diese Leistungen hätten, sie aber nicht nutzten."Oft liegt es daran, dass die Eltern mit den bürokratischen Abläufen überfordert sind oder sich schlichtweg dafür schämen", sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. "Diese Zahlen könnte die Bundesregierung auch klar nennen, aber das will sie offenbar nicht." Er fordert deshalb, dass bei anstehenden Reformen wie der des Kinderzuschlags gewährleistet wird, dass die betroffenen Kinder die Leistung auch erhalten. Perspektivisch will der DKSB jedoch gemeinsam mit weiteren Verbänden und wissenschaftlichen Unterstützern die Einführung einer einfachen und unbürokratischen Kindergrundsicherung, die eine Vielzahl von Leistungen zusammenfasst und sich an neu berechneten tatsächlichen Bedarfen von Kindern orientiert. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)