Presseschau des Tages // 24.4.2019

· Presseschau

Das Bundesarbeitsministerium plant eine erhebliche Entlastung von Familienangehörigen beim Unterhalt für pflegebedürftige Eltern. Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern solle künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden, heißt es in einem vertraulichen Entwurf des Arbeitsministeriums für ein "Unterhaltsentlastungsgesetz", das dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch) vorliegt. Das Ministerium beruft sich dabei auf Vereinbarungen des Koalitionsvertrags. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Ziel sei "eine substanzielle Entlastung unterhaltsverpflichteter Kinder und Eltern sowie deren Familien". Die Kosten übernehme der Staat. Bislang sind Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten verpflichtet, den Lebensbedarf der Eltern durch Unterhaltszahlungen zu sichern. Dies gilt jedoch erst, wenn Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen aufgebraucht sind und die Heimkosten höher sind als die Zahlungen aus der Pflegeversicherung. In solchen Fällen zahlt zunächst der zuständige Sozialhilfeträger, kann seine Aufwendungen jedoch von den Kindern zurückfordern. Dabei kommen Freibeträge zur Anwendung. Die Kosten für die Reform sind laut Arbeitsministerium nur "sehr schwer" zu schätzen. "Es gibt keine ausreichende Datengrundlage über den Personenkreis der erwachsenen Kinder, die für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen", heißt es in dem Entwurf. Die Mehrkosten würden auf bis zu 300 Millionen Euro geschätzt, "könnten aber auch deutlich niedriger liegen". Laut Entwurf müssten die Mittel für die Entlastung beim Pflege-Unterhalt zunächst vollständig durch Länder und Kommunen aufgebracht werden.

Nach dem von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Versuchsstrafbarkeit für das sogenannte Cybergrooming verlangt die Union weitere Schritte bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs. "Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung sexuellen Missbrauchs, aber nicht ausreichend", sagte CDU/CSU-Vizefraktionschefin Nadine Schön dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (Samstag). "Wir brauchen nicht die eine Maßnahme, sondern ein ganzes Maßnahmenbündel. Für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen benötigen wir eine gemeinsame ressortübergreifende Strategie, die weit über die wichtigen Maßnahmen im strafrechtlichen Bereich hinausgeht", betonte Schön. Sie forderte den Ausbau der Hilfesysteme für Betroffene und die Verstärkung von Präventionsangeboten. Die CDU-Politikerin unterstützt die Forderungen vieler Ermittler, durch computergeneriertes Material in das "Darknet" und Tauschplattformen für Kinderpornografie zu gelangen. "Datenschutz darf nicht über dem Kinderschutz stehen", sagte Schön. "Daher brauchen wir die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- Verbindungsdaten und eine Meldepflicht für Internet Service Provider bei Verdacht auf Kinderpornografie." Barley hatte in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der die Strafen für Kindesmissbrauch im Internet verschärfen soll. Künftig soll auch der Versuch der Anbahnung eines Kontaktes zu einem Kind strafbar sein, wenn der Täter statt mit einem Kind mit verdeckten Ermittlern zu tun hat. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)