Presseschau des Tages // 2.7.2018

· Presseschau

Der Vorschlag von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), die Gehälter von Erziehern um 500 Euro aufzustocken, stößt bei Städten und Gemeinden auf Kritik. "Wir laufen Gefahr, einzelne Berufsgruppen in den Kommunen gegeneinander auszuspielen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der "Rhein-Neckar-Zeitung" (Freitag). Alle Mitarbeiter in den Kommunen leisteten einen wertvollen Dienst. "Hier eine einzelne Berufsgruppe zu bevorzugen, greift deutlich zu kurz und ist nicht zielführend", sagte Landsberg. Es sei "fraglich", ob allein durch Vergütungssteigerungen mehr pädagogische Fachkräfte zu erreichen seien. Vielmehr brauche es "wirklich innovative und flexible Konzepte, etwa eine duale Ausbildung oder ein stärker ausdifferenziertes Qualifikationsspektrum in den Kindertagesstätten."  Giffey hatte der "Zeit" (Donnerstag) gesagt: "Wenn jeder 500 Euro brutto mehr hätte, das würde viel verändern." Das derzeitige Einstiegsgehalt von Erziehern beträgt demnach im Schnitt etwa 2.600 Euro brutto monatlich. Giffey sagte, sie hoffe, den Beruf durch mehr Geld attraktiver zu machen. "Ich will, dass wir in diese Richtung gehen und soziale Berufe insgesamt aufwerten." Die Erhöhung wäre in den Augen der Ministerin gerechtfertigt, da Kindertagesstätten eine bedeutende Rolle für die Entwicklung der Kinder spielten. "Die Kita ist die erste Bildungseinrichtung für ein Kind, und dafür braucht es bestes pädagogisches Personal. Erzieher stellen gemeinsam mit den Eltern Weichen für ein ganzes Leben." Laut dem kürzlich erschienenen Nationalen Bildungsbericht fehlen bis 2025 deutschlandweit etwa 300.000 Erzieher.

Der Bundestag hat am Donnerstagabend die neue Verordnung zur Ausbildungsreform in der Pflege beschlossen. Damit ist der Weg zu der Zusammenführung der Ausbildungen in Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege frei. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Die Verordnung regelt Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Zudem trifft sie Regelungen für eine akademische Pflegeausbildung. Die neuen Regeln sollen ab 2020 greifen. Das von der großen Koalition kurz vor der Bundestagswahl beschlossene Pflegeberufegesetz führt eine sogenannte generalistische Ausbildung für Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege ein. Davon verspricht sich die Koalition eine höhere Attraktivität des Pflegeberufs und damit mehr Berufseinsteiger. Konkret sieht die Reform eine gemeinsame zweijährige Ausbildung für alle künftigen Pflegekräfte vor. Im dritten Jahr können sie dann die allgemeine Ausbildung fortsetzen oder sich auf die Pflege von Kindern oder alten Menschen spezialisieren. Das bisher teilweise noch zu bezahlende Schulgeld soll abgeschafft werden; die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung.

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), hat eine Störaktion bei der Bundestagsanhörung zum Werbeverbot für Abtreibungen am Mittwoch kritisiert. Diese "peinliche Störaktion" habe gezeigt, dass es vielen Menschen auch gar nicht um das Werbeverbot, sondern um die Aufkündigung des gesellschaftlichen Kompromisses über die Regelungen zur Abtreibung gehe, sagte Winkelmeier-Becker am Donnerstag in Berlin. Das werde es mit der Union nicht geben. Bei der Anhörung waren Anhängerinnen des Bündnisses zur sexuellen Selbstbestimmung des Saales verwiesen worden. Sie trugen unter anderem T-Shirts mit der Aufschrift "Ich habe abgetrieben" und "Abortion is not a crime". Grüne und Linke wollen den Paragrafen 219a streichen, der es etwa Ärzten verbietet, auf ihrer Homepage darauf hinzuweisen, dass sie Abtreibungen als Dienstleistung anbieten. Die FDP will den Paragrafen neu regeln. Die große Koalition verständigte sich darauf, dass das SPD-geführte Justizministerium einen Entwurf für eine Neuregelung erarbeiten soll. Winkelmeier-Becker bedauerte, dass das Lebensrecht des Kindes bei den Sachverständigen, die die Abschaffung des Werbeverbots befürworten, kaum eine Rolle gespielt habe. An dieser Einseitigkeit der Argumente kranke die gesamte Debatte um die Streichung des Werbeverbots. Die Sachverständigenanhörung hat nach den Worten von Winkelmeier-Becker bestätigt, dass die Konfliktberatung gestärkt werden müsse. "Sie ist der ideale Ort, um sämtliche Informationen, einschließlich der Adressen von durchführenden Ärzten, zu vermitteln", so die Politikerin. "Das können wir noch verbessern und verbindlicher gestalten." Nach geltendem Recht ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Frau sich mindestens drei Tage vorher beraten lassen. Die Beratung muss ergebnisoffen geführt werden, soll jedoch dem Schutz des Lebens dienen. Der Strafrechtsparagraf 219a verbietet das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)