Presseschau des Tages // 27.8.2018

· Presseschau

Frauen, die nach der Geburt schnell zurück in den Beruf gehen, werden laut einer Studie dafür im Job abgestraft. Mütter, die nur kurz Elternzeit nehmen, würden oft als egoistisch und feindselig wahrgenommen, berichtet das Magazin "Spiegel" über eine Studie, die das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung demnach in Kürze veröffentlicht. Bei Bewerbungen hätten sie auch Jahre später noch schlechtere Chancen als Mütter, die eine längere Babypause gemacht haben. Für die Studie schrieb die Wissenschaftlerin Lena Hipp laut "Spiegel" mehr als 700 fiktive Bewerbungen. Alle Aspiranten bewarben sich scheinbar aus einer festen Anstellung heraus und hatten ein etwa dreijähriges Kind. Der einzige Unterschied: Mal hatten sie für dieses Kind laut Lebenslauf seinerzeit zwei Monate Elternzeit genommen, mal für ein Jahr ausgesetzt. Das Ergebnis: Die Bewerberinnen, die im Lebenslauf zwölf Monate Elternzeit stehen hatten, erhielten anderthalb Mal so oft eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch wie die mit nur zwei Monaten Elternzeit. In einem Laborexperiment mit Studenten fand Hipp dem Bericht zufolge anschließend heraus: Mütter, die länger Elternzeit nehmen, wurden von den Probanden im Schnitt als intelligenter eingeschätzt, ihnen wurde mehr Führungskompetenz unterstellt - und sie galten als bessere Zuhörerinnen, als warmherziger, gutmütiger, als weniger intrigant und einschüchternd. Bei Männern spielt die Länge der Elternzeit der Studie zufolge keine Rolle für ihre Bewerbungschancen. Väter, die laut den fiktiven Lebensläufen ein Jahr lang Elternzeit genommen hatten, wurden fast genauso oft zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wie Männer mit einer zweimonatigen Auszeit.

Dürfen Ärzte Abtreibung als normale Dienstleistung auf ihrer Homepage angeben? Derzeit verbietet dies der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs. Union und Kirchen wollen das beibehalten, SPD, Grüne und Linke wollen den Paragrafen streichen. Eine Einigung scheint nicht in Sicht. Die Debatte begann im vergangenen Herbst: Damals verurteilte das Amtsgericht Gießen die Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe. Die Richter beriefen sich dabei auf Paragraf 219a im Strafgesetzbuch, der das "Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus verbietet oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Grüne, Linke und SPD sahen daraufhin Handlungsbedarf. Binnen weniger Wochen legten die Fraktionen Gesetzentwürfe vor, die eine Streichung des Paragrafen vorsahen. Er sei nicht mehr zeitgemäß, hieß es. Frauen könnten sich nicht umfassend informieren und Ärzte, die Abtreibungen durchführen, würden kriminalisiert, wenn sie auf ihrer Homepage darauf hinwiesen. Die FDP will den Paragrafen zwar nicht abschaffen, aber ändern. Sie erarbeitete ebenfalls einen Antrag. Union und AfD wollen das Werbeverbot beibehalten. Kurz vor der Sommerpause gab es dazu eine Anhörung im Bundestag mit Experten, die das Für und Wider darlegten. Die unterschiedliche Haltung von SPD und Union sorgte für den ersten Krach in der großen Koalition - noch vor dem Streit um die Flüchtlingspolitik. Um den Koalitionsfrieden zu wahren, stellte die SPD ihren Gesetzesvorschlag nicht zur Abstimmung. Stattdessen einigte man sich darauf, dass das Justizministerium einen neuen Vorschlag erarbeitet. Der SPD-Parteivorstand hatte den Druck noch erhöht: Sollte es bis zum Herbst nicht zu einer Einigung kommen, werde die SPD einen Gruppenantrag in den Bundestag einbringen und sich dort eine eigene Mehrheit suchen. Inzwischen gibt es Gespräche der Fraktionsvertreter mit Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU), um die Möglichkeiten eines Kompromisses auszuloten - bislang ohne Ergebnis. Längst haben sich auch Kirchen und Verbände zu Wort gemeldet. Die Kirchen sind für die Beibehaltung des Paragrafen. Ein allgemeines Informationsdefizit, von dem oft die Rede ist, gibt es aus ihrer Sicht nicht. Der Paragraf verbiete nur die öffentliche Information durch jene, die selbst mit Abtreibungen Geld verdienen. Angaben durch neutrale Organisationen und in Konfliktberatungsstellen seien hingegen nicht verboten. Und auch der Arzt dürfe im persönlichen Gespräch die betroffenen Frauen umfassend informieren - nur eben nicht öffentlich, also etwa auf der eigenen Website. Abtreibung sei keine normale Dienstleistung, betont das Katholische Büro, das die Bischofskonferenz in der Bundespolitik vertritt. Dies habe nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mit auf den Weg gegeben. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland in den meisten Fällen verboten, doch sie bleiben für die Frauen unter bestimmten Bedingungen straffrei. Dazu gehört, dass der Eingriff von einem Arzt vorgenommen wird und die Schwangere sich vorher beraten lässt. Vier Prozent der zuletzt etwa 101.200 Abbrüche waren medizinisch begründet oder die Folge einer Vergewaltigung; in diesen Fällen sind sie erlaubt. Schon jetzt scheint klar, dass ein Vorschlag, den der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Dutzmann, einbrachte, der SPD nicht ausreicht: Er plädierte dafür, dass der Staat Sorge dafür trägt, dass die Beratungsstellen vollständige Listen über Ärzte erhalten, die einen Abbruch durchführen. Dafür sei eine Änderung des Paragrafen 219a nicht notwendig. In ähnlicher Weise hatte sich zuvor auch schon Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geäußert. Unterdessen kündigte die Linke an, was Kritiker schon seit Beginn der Debatte vermuten: Sie will das gesamte, in den 1990er-Jahren mühsam erreichte Paket zur Regelung von Abtreibungen wieder aufschnüren und einen Antrag zur Legalisierung von Abtreibungen vorlegen. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)