Presseschau des Tages // 28.1.2019

· Presseschau

Der Streit zwischen Bayern und Berlin um das bayerische Familiengeld nimmt wieder an Schärfe zu: Am Freitag kündigte die Landesregierung die Vorbereitung einer Klage gegen den Bund an. Die wochenlangen Verhandlungen mit dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium hätten leider zu keinem Konsens geführt, bedauerte die bayerische Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU).  Seit vergangenem September zahlt Bayern Familien für jedes Kind im Alter von zwei bis drei Jahren 250 Euro pro Monat. Der Streit geht darum, ob diese Leistung bei armen Familien auf Hartz IV angerechnet werden muss. Das Bundesarbeitsministerium ist dieser Ansicht, München nicht. Wegen der unterschiedlichen Zuordnung der Jobcenter führt das in der Praxis auch in Bayern dazu, dass einigen Anspruchsberechtigten das Familiengeld von anderen Sozialleistungen abgezogen wird und sie daher nicht davon profitieren.  Während die Staatsregierung unter Berufung auf ein Rechtsgutachten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Verweigerungshaltung vorwirft, sehen die Grünen im Bayerischen Landtag eine Mitverantwortung bei CSU und Freien Wählern. Das Gesetz zum bayerischen Familiengeld sei "handwerklich schlecht gemacht", kritisierte die Sozialpolitikerin Kerstin Celina.  Auch ohne diesen Streit komme das Familiengeld nicht, wie von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) behauptet, allen zugute, fügte sie hinzu. So seien Pflegeeltern von 625 Kindern vom Bezug ausgeschlossen. Das bayerische Gesetz sieht vor, dass das Familiengeld nur an Eltern ausgezahlt wird, die ihr Pflegekind auch adoptieren wollen. Das sei aber bei der Mehrzahl der Pflegekinder nicht der Fall, sagte die Grünen-Politikerin und forderte eine Nachbesserung.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) lehnt das Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums ab, die Präimplantationsdiagnostik (PID) zu einer Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu machen. Die Methode würde damit in den Rang einer gewöhnlichen medizinischen Leistung gehoben, kritisierte der Hauptausschuss des ZdK am Freitag in Bonn. Es sei "unangemessen", eine Gesetzesänderung zu einer solch weitreichenden gesellschaftlichen Weichenstellung vorzulegen, ohne zuvor eine gründliche gesellschaftliche und politische Diskussion darüber zu führen.  Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden im Rahmen der Reagenzglas-Befruchtung befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibs auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet. 2011 hatte der Bundestag eine begrenzte Zulassung von PID ermöglicht. Danach ist die Methode in Fällen zulässig, "in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist".  Bedingung ist die Prüfung jedes Einzelfalls durch Ethikkommissionen. Nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollen die gesetzlichen Krankenkassen künftig die Methode bei Paaren bezahlen, die trotz der Vorbelastung durch schwere Erbkrankheiten ein Kind bekommen wollen. Das ZdK betonte, es habe sich 2011 für ein Komplettverbot der PID eingesetzt, "da die PID eine selektive Methode ist, die im Widerspruch zu der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen steht". Der Wille des Gesetzgebers müsse aber respektiert werden.  "Wenn nun aber ohne öffentliche Debatte die Finanzierung vergemeinschaftet werden soll, ist das ein völlig unangemessenes Vorgehen." Mit einer per Bundesgesetz angeordneten Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen würde die PID als eine gewöhnliche medizinische Leistung anerkannt, die sie laut Embryonenschutzgesetz ausdrücklich nicht sei, betont das Katholikenkomitee. "Im Gesetz kommt das durch eine Gewissensklausel zum Ausdruck, die es Ärzten ausdrücklich erlaubt, nicht an einer PID mitzuwirken." Zuvor hatten auch die Vertreter der beiden großen Kirchen bei der Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren als "Hauruckverfahren" kritisiert und eine Bundestagsdebatte dazu gefordert. Die Regelung war überraschend in den Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingefügt worden. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)