Bekämpfung des Betreuungsnotstands in Kitas: „Bund hat große Struktur- und Verfahrensprobleme für mehr Kitaqualität längst nicht gelöst“

Berlin, den 27. Mai 2019 – Der Familienbund der Katholiken kritisiert Tempo und Verfahren, mit dem Bund und Länder im Rahmen des sogenannten „Gute-Kita-Gesetzes“ Verträge schließen. Gut fünf Monate nachdem der Deutsche Bundestag das Gesetz am 14.12.2018 beschlossen hat, haben sich erst drei Bundesländer mit dem Bund über die künftige Verwendung der zugesagten Finanzmittel geeinigt, neben Bremen am 24.4.2019 in der vergangenen Woche auch mit dem Saarland und Brandenburg. Ein solches Verfahren hatte das Bundesfamilienministerium gewählt, um die 16 Bundesländer bis zum Jahr 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Kitaqualität zu unterstützen. Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann sagte heute in Berlin: „Die Finanzmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz lassen auf sich warten. Das von vornherein verfassungsrechtlich zweifelhafte Verfahren erweist sich in der Praxis auch noch als sehr langwierig. Damit bestätigen sich Befürchtungen, auf die der Familien-bund der Katholiken bereits in Anhörungen zum Gesetzesentwurf hingewiesen hatte. Der politische Weg zur Unterstützung von Kitas erweist sich leider einmal mehr als hart, steinig und weit.“

Der Familienbund der Katholiken hatte in der Debatte um das Gesetz für ein anderes Verfahren plädiert: „Der Bund hätte in dem Gesetz Mindeststandards für Kitas regeln müssen, die sich auf wesentliche und grundlegende Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung konzentrieren“, sagte Hoffmann. „Dazu gehört insbesondere ein angemessener Fachkraft-Kind-Schlüssel. Verträge zwischen Bund und jedem einzelnen Bundesland hätten sich so erübrigt, weil die Länder durch den Gesetzestext bereits gebunden gewesen wären.“

„Wer bezahlt ab 2022 die für den Ausbau der Kitaqualität eingestellten Erzieherinnen und Erzieher?“

Mit Blick auf den im Jahr 2022 auslaufenden Finanztransfer des Bundes an die Länder sagte Hoffmann: „Der Bund hätte den Ländern in Gegenzug für verpflichtende Mindeststandards eine dauerhafte Finanzierung für den Ausbau der Kitaqualität zusagen sollen. Das wäre vor allem auch ein dringend nötiges Bekenntnis der Bundesregierung für den Wert von Kindern in unserer Gesellschaft gewesen, nach Jahren der groben finanziellen Vernachlässigung der Kitaqualität und jenseits von nur symbolischen Kinderrechten im Grundgesetz. Angesichts der aktuellen Situation sind Bund und Länder mehr denn je in der Pflicht, das umständliche Verfahren zumindest zügig umzusetzen.“

Hoffmann erklärte weiter: „Bis heute lässt das Gesetz die entscheidende Frage für den Ausbau der Kitaqualität unbeantwortet: Wer bezahlt ab 2022 die für den Ausbau der Kitaqualität eingestellten Erzieherinnen und Erzieher, vorausgesetzt, sie ließen sich auf dem Arbeitsmarkt in ausreichender Zahl finden? Das zeigt: Trotz Milliardeninvestitionen hat die Bundesregierung die großen Struktur- und Verfahrensprobleme des Betreuungsnot-stands in Kitas längst nicht gelöst, weder im Verfahren der Finanzmittelverteilung und der langfristigen Finanzierung noch bei der Nachwuchskräfterekrutierung auf dem Arbeitsmarkt.“

 

(Foto: KNA)