Presseschau des Tages // 07.02.2023

· Presseschau

Je länger ein Vater Elternzeit nimmt, desto eher kehrt die Mutter wieder in den Arbeitsmarkt zurück. Das gilt vor allem dann, wenn die Elternzeit des Mannes länger als zwei Monate dauert, wie aus einer am Dienstag in Nürnberg veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervorgeht. So fanden die Forscher heraus, dass drei Viertel der Mütter, deren Ehemann mehr als sechs Monate Elternzeit nähmen, nach spätestens neun Monaten wieder arbeiten gingen. Wenn der Ehemann sich für vier bis sechs Monate Elternzeit entscheide, kehre seine Frau nach spätestens zehn Monaten ins Arbeitsleben zurück.

Bei der Mehrzahl der verheirateten Paare nimmt der Vater keine Elternzeit, wie die Studie ergab. Wenn der Vater ebenfalls die Erwerbstätigkeit unterbreche, dann vorrangig für maximal zwei Monate. Insgesamt seien nach der Elterngeldreform im Jahr 2007 sowohl die Erwerbsbeteiligung von Müttern als auch die familienbedingten Erwerbsunterbrechungen bei Vätern gestiegen.

Unterbricht der Ehemann seine Erwerbstätigkeit für zwei bis vier Monate, seien drei Viertel der Frauen nach spätestens 13 Monaten wieder berufstätig, wie die Analyse zeigte. Drei Viertel der Frauen, deren Partner maximal zwei Monate Elternzeit nehme, seien nach 20 Monaten wieder erwerbstätig gewesen. Entscheide sich der Ehemann gegen eine Elternzeit, seien erst nach 24 Monaten drei Viertel der Frauen wieder in den Arbeitsmarkt zurückgekehrt. Aber es seien auch ein Viertel der Mütter, deren Ehemann keine Elternzeit genommen habe, früher zurückgekehrt als die Mütter, deren Ehemann zwei Monate Elternzeit genommen habe.

Trotz allem dürften Mütter nach der Geburt eines Kindes weiterhin den Hauptteil der Betreuungsarbeit übernehmen, stellt IAB-Forscher Andreas Filser fest. Seine Kollegin Corinna Frodermann wiederum kommt infolge der Untersuchung zu dem Schluss: "Längere Elternzeiten von Vätern, vor allem, wenn sie über 2 Monate hinausgehen, könnten dazu beitragen, etwaige negative Karrierefolgen für Frauen von familienbedingten Erwerbsunterbrechungen abzumildern." (KNA)